Anfrage zur Grundsteuer in Arnstadt
Anfrage Grundsteuer
In der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wurde die Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Diese soll ab dem 1. Januar 2025 wirksam werden. Der Gesetzgeber hat an die Gemeinden appelliert, diese aufkommensneutral zu gestalten. Die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen soll durch eine Anpassung des Hebesatzes ausgeglichen werden. Damit wäre ein konstantes Grundsteueraufkommen gesichert.
Ich frage den Bürgermeister:
- Inwieweit gibt es Erkenntnisse oder Annahmen seitens der Stadtverwaltung wie sich eine Anpassung der Bemessungsgrundlagen ab 01.01.2025 auf das Grundsteuereinkommen der Stadt Arnstadt bei gleichbleibendem Hebesatz auswirkt
- Bestehen darüber hinaus schon Erkenntnisse und Annahmen, wie sich möglicherweise die geänderte Grundsteuerlast auf die Bereiche Wirtschaft (Gewerbe, Unternehmen, Landwirtschaft), öffentliche Organisationen und Privathaushalte auswirken?
Arnstadt, den 10.10.2024
Christian Stonek (ProArnstadt/FDP)