Anfrage bzgl. des Grundsteueraufkommens im Zuge der neuen Bemessungsgrundlagen

Stadtrat Ilmenau - Fraktion CDU/FDP - Anfrage von Jan Ehemann

 

Die mit 1.1.2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform soll laut Bundesregierung insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden. Daher hat der Gesetzgeber an die Gemeinden appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine ggf. erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen. Damit soll ein konstantes Grundsteueraufkommen gesichert werden.

Fragen:

  • Gibt es bereits Erkenntnisse bzw. Annahmen seitens der Stadtverwaltung wie sich die Anpassung der Bemessungsgrundlagen ab 1.1.2025 auf das Grundsteuereinkommen der Stadt Ilmenau bei angenommenen gleichbleibenden Hebesatz unterm Strich auswirken?
  • Gibt es darüber hinaus Erkenntnisse bzw. Annahmen, wie sich – grob - die geänderte Grundsteuerlast auf die Bereiche Wirtschaft (Gewerbe, Unternehmen), öffentliche Organisationen/Träger und Privathaushalte auswirken?
  • Gibt es seitens Verwaltung Pläne dem Stadtrat eine geänderte Grundsteuerhebesatzung mit dem Ziel einer aufkommensneutralen Grundsteuer zur Beschlussfassung vorzulegen?

Die Antworten der Stadt Ilmenau